Gefördertes Medizinstudium – garantierter Ausbildungsplatz
Wiener Gesundheitsverbund unterstützt angehende Mediziner*innen. Jetzt bewerben!
Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs setzen wir konsequent Gegenmaßnahmen.
Ab sofort unterstützen wir Mediziner*innen bestimmter Fachrichtungen vom Studienstart bis zum Ende der postpromotionellen Ausbildung.
Das Maßnahmenpaket gilt für Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt*innen für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Klinische Pathologie und Molekularpathologie, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Strahlentherapie-Radioonkologie oder Radiologie.
Nach der postpromotionellen Ausbildung im Wiener Gesundheitsverbund besteht die Verpflichtung für mindestens 8 Jahre als Fachärzt*in in den geförderten Fachrichtungen im Wiener Gesundheitsverbund zu arbeiten.
Derzeit keine Bewerbung möglich. Die neue Bewerbungsfrist wird bald hier bekannt gegeben.
Die Bewerbungsfrist für einen geförderten Studienplatz läuft vom 01.04.2024 bis 15.05.2024. Am Ende der Bewerbungsfrist müssen alle erforderlichen Unterlagen eingereicht sein.
Mehr dazu lesen Sie im FAQ-Bereich unter Bewerbung.
Sie absolvieren den MedAT-Test 2024. Dieser findet heuer am 05.07.2024 in Wien statt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich gesondert dafür anmelden mussten.
Die MedUni Wien gibt dem Wiener Gesundheitsverbund jene 12 Personen bekannt, die sich im Vorfeld für den geförderten Studienplatz beworben und am besten beim MedAT-Test abgeschnitten haben.
Herzliche Gratulation!
Wenn Sie alle formalen Kriterien erfüllen, erhalten Sie Ihren Dienstvertrag mit der Stadt Wien. Die Zusage für einen geförderten Studienplatz erfolgt voraussichtlich im August 2024.
Was bedeutet gewidmeter bzw. geförderter Studienplatz?
Der Wiener Gesundheitsverbund vergibt im öffentlichen Interesse gewidmete Studienplätze gemäß § 71c Abs. 5a Universitätsgesetz 2002 für das Studium Humanmedizin an der Medizinischen Universität Wien. Um die Förderung zu erhalten, müssen sich die Studierenden zu einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit verpflichten. Die Förderung gilt ab dem Studienjahr 2024/2025 für Studierende, die sich nach Abschluss des Studiums und der postpromotionellen Ausbildung für eine mindestens 8-jährige Tätigkeit als Fachärzt*in in den Einrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes verpflichten. Das wird mit Abschluss eines Vorvertrags, in dem die wesentlichen Inhalte des Dienstvertrags enthalten sind, geregelt.
Welche Phasen umfasst die Förderung beim Wiener Gesundheitsverbund?
Wie viele Studierende erhalten die Förderungen?
Maximal 12 Studierende erhalten einen unbefristeten Dienstvertrag. Diese 12 Personen sind diejenigen mit den besten Ergebnissen im MedAT-Test innerhalb der Subquote. Sie erfüllen alle für die im öffentlichen Interesse gewidmeten Studienplätze (Subquote) rechtlichen und formalen Kriterien einer Anstellung.
Gibt es Vorgaben zur Studiendauer?
Das Studium ist in der im jeweiligen Curriculum vorgesehenen (Mindest-)Studiendauer zuzüglich allfällig in Anspruch genommener Toleranzsemester zu absolvieren. Dies entspricht auch der Anspruchsdauer für die Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992.
Wozu verpflichte ich mich als Studierende*r?
Wie lange gilt die Verpflichtung?
Nach erfolgreichem Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin und der postpromotionellen Ausbildung im Wiener Gesundheitsverbund muss die Tätigkeit in den oben genannten Fachrichtungen für die Dauer von mindestens 8 Jahren in einer Einrichtung des Wiener Gesundheitsverbundes im Dienstverhältnis ausgeübt werden. Das heißt, wenn Sie das Studium und die ärztliche Ausbildung in Mindest(-studien)zeit absolvieren, beträgt die Verpflichtung bis zu 20 Jahre für Fachärzt*innen (bei Vollzeitbeschäftigung).
Wann erfolgt die Festlegung für die konkrete Fachrichtung?
Die endgültige Entscheidung mit Verpflichtung kann im Laufe des Studiums getroffen werden. Eigene Mentor*innen unterstützen bei der Wahl der Fachrichtung.
Ist es möglich, an anderen österreichischen Universitäten zu studieren?
Ein Diplomstudium der Humanmedizin in Innsbruck, Linz oder Graz ist nicht möglich. Für die Stadt Wien bzw. den Wiener Gesundheitsverbund ist das Kontingent von 12 gewidmeten Studienplätzen auf die Medizinische Universität Wien beschränkt.
Welche Einrichtungen gehören zum Wiener Gesundheitsverbund?
Die postpromotionelle Ausbildung zur*zum Ärzt*in für Allgemeinmedizin oder zur*zum Fachärzt*in ist zwingend in den Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes zu absolvieren.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Bewerbung erfüllen?
Bewerber*innen brauchen einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Nachweis über österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Staatbürgerschaft, Staatsbürgerschaft eines der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie der Schweiz, oder Rot-Weiß-Rot Karte plus gem. § 41a NAG, Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ gem. § 47 NAG, Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ gem. § 45 NAG oder „Aufenthaltsberechtigung – plus“ gem. § 54 Abs. 1 Z 1 AsylG 2015). Weiters darf das 45. Lebensjahr mit Ablauf des Kalenderjahres des MedAT-Tests noch nicht vollendet sein. Hinweis: Minderjährige benötigen zur Unterfertigung des Vorvertrags die Unterschrift der*des gesetzlichen Vertreter*in.
Wie funktioniert die Bewerbung?
Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.04.2024 bis 15.05.2024 möglich. Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt.
Welche Dokumente sind für eine Bewerbung notwendig?
Was passiert nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen?
Primär erhalten die 12 besten Bewerber*innen der Subquote einen Dienstvertrag. Sollte die Subquote nicht erreicht werden (maximal 12 Plätze), erfolgt eine gesonderte Kontaktaufnahme mit jenen Bewerber*innen, die einen regulären Studienplatz erhalten. Die Zusage für einen geförderten Studienplatz erfolgt voraussichtlich im August 2024.
Gibt es eine Vorauswahl bei der Bewerbung?
Nein, es gibt kein eigenes Auswahlverfahren für die gewidmeten Studienplätze. Alle Studierenden, die die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen und bereit sind, nach Abschluss des Studiums und der postpromotionellen Ausbildung mindestens 8 Jahre für den Wiener Gesundheitsverbund zu arbeiten, können sich bewerben. Es gibt keine Beschränkung der Bewerber*innenzahl. Der Wiener Gesundheitsverbund wird sämtliche Bewerber*innen, welche die Voraussetzungen erfüllen und die einen Vorvertrag abgeschlossen haben, an die Medizinische Universität Wien melden. Die Medizinische Universität Wien meldet dem Wiener Gesundheitsverbund die 12 besten Bewerber*innen für die gewidmeten Studienplätze (Subquote). Diese 12 Bewerber*innen erhalten einen unbefristeten Dienstvertrag. Vorausgesetzt sie erfüllen alle rechtlichen und formalen Kriterien für eine Anstellung bei der Stadt Wien.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Anmeldung zum MedAT-Test und der Bewerbung beim Wiener Gesundheitsverbund?
Nein. Die Anmeldung zum MedAT-Test ist unabhängig von der Bewerbung beim Wiener Gesundheitsverbund. Es besteht keine Veranlassung, sich mit der Anmeldung zum MedAT-Test zeitgleich beim Wiener Gesundheitsverbund zu bewerben.
Welche Unterlagen werden für den Dienstvertrag benötigt?
Wenn Sie unter den 12 besten Bewerber*innen sind, werden wir Sie schnellstmöglich informieren und Sie müssen folgende Unterlagen für den Dienstvertrag einreichen:
Was ist ein Vorvertrag?
Der Vorvertrag ist als Anhang in der Stellenausschreibung ab dem 01.04.2024 online zu finden und ist eine Voraussetzung für Ihre Bewerbung.
Wann beginnt das Dienstverhältnis?
Das Dienstverhältnis beginnt mit 01.10.2024. Alle Details zum Dienstverhältnis regelt der Vorvertrag. Dieser wird mit Beginn der Bewerbungsfrist zur Verfügung gestellt.
Gibt es eine jährliche Valorisierung der Ausbildungsvergütung in der Höhe von 1.000 Euro brutto monatlich?
Ja. Die Ausbildungsvergütung wird jährlich valorisiert.
Ist die Förderung von 1.000 Euro brutto unabhängig von Familienbeihilfe oder Stipendien?
Für den Bezug der Familienbeihilfe gilt eine Jahreszuverdienst-Grenze von (derzeit) 15.000 Euro brutto ohne Sonderzahlungen abzüglich SV-Beiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, AK-Umlage, Pendlerpauschale, einkommensteuerfreie Bezüge, außergewöhnliche Belastungen ab dem Kalenderjahr, in dem Studierende das 20. Lebensjahr vollenden. Wird der Betrag überschritten, muss nur der Betrag über dieser Grenze zurückgezahlt werden. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt.
Stipendien werden nach Einzelfall entscheiden und hängen von der Art und dem Zweck des Stipendiums ab. Für den Bezug der Studienbeihilfe gilt derzeit, dass die Jahreszuverdienst-Grenze (derzeit) 15.000 Euro brutto – inklusive Sonderzahlungen und abzüglich insgesamt einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge und weiterer Abzüge wie Werbungskosten(pauschale) – beträgt. Fragen richten Sie bitte an die auszahlende Stipendienstelle.
Sind Nebenbeschäftigungen während des Studiums erlaubt?
Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist vor ihrer Aufnahme unverzüglich und schriftlich zu melden. Ob und welche gemeldeten Nebenbeschäftigungen ausgeübt werden dürfen, wird im Einzelfall entschieden.
Wiener Gesundheitsverbund
Generaldirektion
Stabsstelle Personalentwicklung & Ausbildung
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1
Mit 8 Kliniken, 9 Pflegehäusern, einem Therapiezentrum sowie 5 Ausbildungsstandorten zählen wir zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa.
Als Unternehmung der Stadt Wien und attraktiver Arbeitgeber stehen wir für vielseitige Einsatzgebiete, Tätigkeitsbereiche, Weiterbildungen und Karriere-Chancen.