Studieren und verdienen
Eine Anstellung während des Studiums? Das ist ab sofort beim Wiener Gesundheitsverbund möglich.
Jetzt bewerben!
Wir setzen konkrete Maßnahmen, um dem steigenden Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden.
Angehende Fachkräfte profitieren nun von einer bezahlten Anstellung schon während ihres Studiums.
Das gilt für Studierende der Gesundheits- und Krankenpflege, Biomedizinischen Analytik, Radiologietechnologie und Hebammen.
Ab Herbst 2024 haben Studierende mit einem WIGEV-finanzierten Studienplatz der Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelor), des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes (Biomedizinische Analytik und Radiologietechnologie) sowie Studierende zur Hebamme (Bachelor) die Möglichkeit, sich anstellen zu lassen. Der Ausbildungsvertrag mit der FH Campus Wien muss aufrecht sein und das 1. oder 2. Studienjahr des jeweiligen Bachelorstudienganges muss innerhalb der vorgesehenen Mindeststudienzeit positiv abgeschlossen worden sein. Sie müssen sich ab Herbst 2024 entweder im 3. oder im 5. Semester ihres Studiums befinden. Ein Einstieg in Halbsemestern (im 4. oder 6. Semester) ist derzeit nicht möglich.
Sie verpflichten sich, die Ausbildung innerhalb der vorgesehenen Mindeststudienzeit zuzüglich maximal eines Toleranzsemesters zu absolvieren. Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie mindestens vier Jahre im Wiener Gesundheitsverbund tätig sein.
Sie haben einen vom Wiener Gesundheitsverbund finanzierten FH-Studienplatz und erfüllen alle Kriterien? Dann erhalten Sie automatisch von Ihrer Schuldirektion einen Bewerbungslink per E-Mail.
Derzeit keine Bewerbung möglich. Die neue Bewerbungsfrist wird bald hier bekannt gegeben.
Die Bewerbungsfrist für eine Anstellung während des Studiums läuft von 12. bis 03. Juli 2024.
12. bis 26. Juni für Biomedizinische Analytik und Hebammen, und 12. Juni bis 3. Juli für Gesundheits- und Krankenpflege und Radiologietechnologie.
Mehr dazu lesen Sie im FAQ-Bereich unter Bewerbung.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erfahren Sie, ob Sie für eine Klinik des Wiener Gesundheitsverbundes in die engere Auswahl gekommen sind. Anschließend findet ein kurzes, etwa 30-minütiges Gespräch statt. Nach dem Gespräch werden Sie zeitnah über das Ergebnis informiert.
Herzliche Gratulation!
Wenn Sie alle formalen Kriterien erfüllen, erhalten Sie Ihren Dienstvertrag mit der Stadt Wien. Die Zusage für eine Anstellung während Ihres Studiums erfolgt voraussichtlich im August 2024.
Das Dienstverhältnis startet am 4. September 2024.
Wo finde ich Informationen zur Ausbildungsoffensive des Wiener Gesundheitsverbundes?
Alle Informationen zum Ausbildungsangebot des Wiener Gesundheitsverbundes finden Sie auf unserer Ausbildungswebsite.
Haben Sie darüber hinaus Fragen, senden Sie diese bitte per E-Mail.
Bevor Sie eine Anfrage an uns richten, bitten wir Sie, die FAQ sorgfältig durchzulesen. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur jene Fragen beantworten können, deren Antwort sich nicht aus den bereitgestellten Informationen ergibt.
Worum geht es bei der Ausbildungsoffensive?
Ab September 2024 können Auszubildende, die auf einem vom Wiener Gesundheitsverbund geförderten Studienplatz der FH Campus Wien studieren, ab dem 2. oder 3. Ausbildungsjahr in den Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes angestellt werden.
Dies betrifft derzeit folgende geförderte Vollzeit-Bachelorstudiengänge:
Was unterscheidet Studierende im Dienstverhältnis und andere Bediensteten im Regelbetrieb?
Studierende im Dienstverhältnis haben alle Rechte und Pflichten der Bediensteten der Stadt Wien. Die Stellenbeschreibung und das Anforderungsprofil geben den Rahmen für Tätigkeiten vor. Studierende im Dienstverhältnis zur Stadt Wien können in der Dienstzeit studieren und erhalten eine fixe Entlohnung von 14x jährlich 2.706, 61 Euro brutto.
Was unterscheidet Studierende ohne Anstellung und Studierende mit Anstellung?
Studierende im Dienstverhältnis zur Stadt Wien können in der Dienstzeit studieren und erhalten 14x jährlich ein Gehalt von derzeit 2.706,61 Euro brutto. Nach Abschluss des Studiums haben Sie einen garantierten unbefristeten Arbeitsplatz. Sie verpflichten sich mindestens vier Jahre im Wiener Gesundheitsverbund tätig zu sein.
Ich verpflichte mich, mindestens vier Jahre im Wiener Gesundheitsverbund tätig zu sein. Was passiert, wenn ich diese Verpflichtung nicht einhalte?
Vor Beginn des Dienstverhältnisses wird mit Ihnen eine Vereinbarung über die Rückerstattung der Ausbildungskosten abgeschlossen. Darin verpflichten Sie sich nach Abschluss der Ausbildung vier Jahre im Wiener Gesundheitsverbund tätig zu sein.
Die Ausbildungskosten für die Bachelorstudiengänge Biomedizinische Analytik, Radiotechnologie und die Ausbildung zur Hebamme betragen ab dem 2. Ausbildungsjahr Euro 26.875,94 (zuzüglich 10% USt.) bzw. ab dem 3. Ausbildungsjahr Euro 13.205,96 (zuzüglich 10% USt.).
Die Ausbildungskosten für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege betragen ab dem 2. Ausbildungsjahr Euro 24.250,19 (zuzüglich 10% USt.) bzw. ab dem 3. Ausbildungsjahr Euro 11.915,75 (zuzüglich 10% USt.).
Die Ausbildungskosten sind zur Gänze bzw. aliquot zurückzuzahlen, wenn Sie nach Abschluss der Ausbildung weniger als vier Jahr im Wiener Gesundheitsverbund tätig sind. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich um ein 48-igstel für jedes nach Abschluss der Ausbildung im Dienstverhältnis zurückgelegte Monat.
Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses während der Ausbildung bzw. bei einem vorzeitigen Abbruch der Ausbildung sind die bis dahin angefallenen Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Gibt es Vorgaben zur Studiendauer?
Grundsätzlich haben Sie Ihr Studium möglichst rasch und ohne Unterbrechung zu absolvieren.
Das Studium ist innerhalb der vorgesehenen Mindeststudienzeit zuzüglich maximal eines Toleranzsemesters zu absolvieren.
Kann ich ein Auslandspraktikum/-semester absolvieren?
Sollten Sie sich für ein Auslandspraktikum/-semester entscheiden, können Sie dafür um einen Karenzurlaub (Urlaub gegen Entfall der Bezüge) ansuchen. Auf die Gewährung eines Karenzurlaubes besteht kein Rechtsanspruch.
Muss meine Bachelorarbeit zwingend einen Bezug zum Wiener Gesundheitsverbund haben?
Wir freuen uns, wenn die Bachelorarbeit einen Bezug zum Wiener Gesundheitsverbund hat, dies ist aber nicht zwingend notwendig.
Wann darf ich arbeiten und wie viele Stunden sind erlaubt?
Während Ihres Praktikums gelten die Vorgaben wie sie in den Praktikumshandbüchern der Ausbildungseinrichtungen festgelegt sind. Dies gilt für alle Studierenden, unabhängig vom Anstellungsverhältnis. In den studienfreien Zeiten (= weder Theorie und Praktikum), in denen Sie Ihrer Station 40 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen, gelten die allgemeinen Regeln für Mitarbeitende. Das bedeutet, es gibt keine allgemeine Begrenzung für Nachtdienste oder Sonn- und Feiertagsdienste. Eine Rücksprache mit Ihrer Führungskraft ist erforderlich, und die Dienstplanung erfolgt je nach Bedarf. Selbstverständlich erhalten Sie die entsprechenden Zulagen, wenn sie anfallen. Den Jahresübersichtsplan (Theorie/Praxisblock/studienfreie Zeit) bekommen Ihre Führungskräfte durch Sie.
Wer kann sich für die Anstellung während des Studiums bewerben?
Bewerben können sich alle Studierenden mit einem aufrechten Ausbildungsvertrag mit der FH Campus Wien, wenn Sie auf einem vom Wiener Gesundheitsverbund finanzierten Studienplatz ein Vollzeitstudium folgender Sparten studieren:
Wo kann ich mich für die Anstellung während des Studiums bewerben?
Alle derzeitigen Studierenden mit einem vom Wiener Gesundheitsverbund finanzierten Studienplatz, die das 1. Studienjahr abschließen, erhalten die Information per E-Mail (inklusive Bewerbungslink). Wer keine E-Mail erhält, kann sich nicht bewerben. Sollte jemand die Voraussetzungen erfüllen, aber keinen Link erhalten haben, kann sie*er sich direkt an die Schuldirektor*innen wenden, um nachzufragen.
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist von 12. Juni bis spätestens 03. Juli 2024.
12. Juni bis 26. Juni für Biomedizinische Analytik und Hebammen, und 12. Juni bis 03. Juli für Gesundheits- und Krankenpflege und Radiologietechnologie.
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Es können nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist ausschließlich über den per E-Mail verteilten Link möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was ist, wenn ich abgelehnt werde? Darf ich dann trotzdem weiterstudieren?
Ja, Studierende, deren Bewerbung auf eine Anstellung während des Studiums Wiener Gesundheitsverbund abgelehnt wird, studieren weiter wie bisher.
Was sollen das Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf beinhalten?
Das Bewerbungsschreiben soll insbesondere folgende Fragen beantworten:
Bitte beachten Sie, dass der maximale Umfang auf 500 Wörter begrenzt ist.
Der Lebenslauf soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
Bitte achten Sie bei Ihrem Lebenslauf auf Vollständigkeit und führen Sie alle Ausbildungs- und Berufserfahrungen an.
Muss ein Eignungstest absolviert werden?
Nein.
Gibt es eine ärztliche Untersuchung vor der Aufnahme?
Nein.
Im Zuge einer Aufnahme ist zusätzlich zu den erforderlichen Personaldokumenten die Vorlage eines Immunitätsnachweises für verschiedene Impfungen erforderlich. Für eventuell anfallende Kosten durch die Erbringung des Immunitätsnachweises ist kein Ersatz durch den Wiener Gesundheitsverbund vorgesehen.
Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?
Sie werden von uns über den Erhalt der Bewerbung per E-Mail informiert. Wenn Sie alle erforderlichen Kriterien erfüllen, werden Sie zu einem ca. 30-minütigen Kennenlern-Gespräch eingeladen.
Wann beginnt das Dienstverhältnis?
Das Dienstverhältnis beginnt für die erfolgreichen Bewerber*innen am 4. September 2024.
Ist die Anstellung Vollzeit oder besteht die Möglichkeit einer Teilzeit-Beschäftigung?
Die Anstellung ist ausschließlich in Vollzeit vorgesehen.
Ich habe den Nachweis über den positiven Abschluss des 1. bzw. 2. Ausbildungsjahres noch nicht, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, für die Bewerbung können Sie einen tagesaktuellen Studienerfolgsnachweis verwenden. Nach Abschluss des 2. bzw. 4. Semesters muss der positive Abschluss aller Lehrveranstaltungen nachgebracht werden.
Welches Gehalt bekomme ich während meiner Ausbildung in Anstellung?
Sie erhalten ein monatliches Bruttoeinkommen von 2.706,61 Euro (14-mal pro Jahr) während des Studiums.
Ich verpflichte mich, mindestens vier Jahre im Wiener Gesundheitsverbund tätig zu sein. Was passiert, wenn ich diese Verpflichtung nicht einhalte?
Vor Beginn des Dienstverhältnisses wird mit Ihnen eine Vereinbarung über die Rückerstattung der Ausbildungskosten abgeschlossen. Darin verpflichten Sie sich nach Abschluss der Ausbildung vier Jahre im Wiener Gesundheitsverbund tätig zu sein.
Die Ausbildungskosten für die Bachelorstudiengänge Biomedizinische Analytik, Radiotechnologie und die Ausbildung zur Hebamme betragen ab dem 2. Ausbildungsjahr Euro 26.875,94 (zuzüglich 10% USt.) bzw. ab dem 3. Ausbildungsjahr Euro 13.205,96 (zuzüglich 10% USt.).
Die Ausbildungskosten für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege betragen ab dem 2. Ausbildungsjahr Euro 24.250,19 (zuzüglich 10% USt.) bzw. ab dem 3. Ausbildungsjahr Euro 11.915,75 (zuzüglich 10% USt.).
Die Ausbildungskosten sind zur Gänze bzw. aliquot zurückzuzahlen, wenn Sie nach Abschluss der Ausbildung weniger als vier Jahr im Wiener Gesundheitsverbund tätig sind. Der zurückzuzahlende Betrag reduziert sich um ein 48-igstel für jedes nach Abschluss der Ausbildung im Dienstverhältnis zurückgelegte Monat.
Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses während der Ausbildung bzw. bei einem vorzeitigen Abbruch der Ausbildung sind die bis dahin angefallenen Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Darf ich während meines Studiums eine Nebenbeschäftigung ausüben?
Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist bei Dienstantritt unverzüglich und schriftlich zu melden.
Ob und welche gemeldeten Nebenbeschäftigungen ausgeübt werden dürfen, hängt von den individuellen Gegebenheiten (zeitliches Ausmaß, Art der Tätigkeit etc.) ab und wird im Einzelfall entschieden.
Müssen Wochenend- und Feiertagsdienste während des Studiums absolviert werden?
Ja, das trifft für Studierende der Gesundheits- und Krankenpflege und der Ausbildung zur Hebamme zu. Die Abgeltung erfolgt nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Wien.
Was geschieht bei negativem Studienerfolg?
Bei einem negativen Studienerfolg kommt es zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses.
Muss für eine Beschäftigung mein Hauptwohnsitz in Wien sein?
Nein.
Ist die Anstellung befristet?
Nein, die Anstellung ist unbefristet.
Kann ich das Studium unterbrechen bzw. ruhend stellen?
Ziel ist es das Studium möglichst rasch, innerhalb der vorgesehenen Mindeststudienzeit zuzüglich maximal eines Toleranzsemesters zu absolvieren. Eine Unterbrechung ist nur unter besonders berücksichtigenswerten Gründen (zum Beispiel Schwangerschaft) möglich.
Was passiert bei einer Eltern-Karenz?
Eine Unterbrechung durch die Eltern-Karenz ist möglich.
Kann ich die Dienststelle/Klinik aussuchen?
Es wird versucht, Ihre angegebenen Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Dies kann aber je nach Verfügbarkeit nicht garantiert werden.
Sie können sich auch bei mehreren Dienststellen/Kliniken bewerben.
Kann ich nach dem Studium beim Wiener Gesundheitsverbund weiterbeschäftigt werden?
Da das Dienstverhältnis unbefristet ist und Sie eine Vereinbarung über die Rückerstattung der Ausbildungskosten vor Beginn des Dienstverhältnisses abschließen, verpflichten Sie sich mindestens vier Jahre in einer Klinik des Wiener Gesundheitsverbundes zu arbeiten. Studierende können auch nach Abschluss dieser Frist beim Wiener Gesundheitsverbund tätig bleiben, ihr Dienstverhältnis ist unbefristet. Dementsprechend gibt es keine Unterbrechung des Dienstverhältnisses nach Abschluss des Studiums.
Habe ich Anspruch auf Erholungsurlaub? Wann kann dieser konsumiert werden?
Sie haben 25 Tage/200 Stunden pro Jahr Erholungsurlaub. Der Erholungsurlaub wird im direkten Einvernehmen mit Ihrer Dienststelle vereinbart und sollte grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) konsumiert werden.
Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?
Alle Praktika, die der Wiener Gesundheitsverbund selbst anbieten kann, sind nach vorhandener Möglichkeit auch im Wiener Gesundheitsverbund zu absolvieren. Praktika, die nicht selbst angeboten werden, werden bei Partner*innen-Organisationen absolviert.
Ich bin krank. Wem melde ich meinen Krankenstand?
Bitte melden Sie dies bei Ihrer Dienststelle im Wiener Gesundheitsverbund, der FH Campus Wien oder Ihrer Praktikumsstelle.
Wiener Gesundheitsverbund
Generaldirektion
Vorstandsressort Personalentwicklung & Ausbildung
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1
Der Wiener Gesundheitsverbund ist der größte Ausbilder für Gesundheitsberufe in Österreich und bietet 4 unterschiedliche Ausbildungsbereiche: Ärztliche Ausbildung, Pflegeberufe, Gesundheitsberufe und Lehrberufe.
Im Rahmen einer dualen Ausbildung – also der parallelen Ausbildung am Campus und in der Klinik – haben Auszubildende die Möglichkeit, sowohl theoretische als auch praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und damit einen guten Einblick in den Berufsalltag zu erhalten. Das Ziel: Theorie und Praxis bereits in der Ausbildung zu verbinden. Die Qualität steht dabei immer im Vordergrund.
Mit 8 Kliniken, 9 Pflegehäusern, einem Therapiezentrum sowie mehreren Ausbildungsstandorten zählen wir zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa.
Als Unternehmung der Stadt Wien und attraktiver Arbeitgeber stehen wir für vielseitige Einsatzgebiete, Tätigkeitsbereiche, Weiterbildungen und Karriere-Chancen.