KPJ
Wohin soll ich meine Bewerbungsunterlagen schicken?
Die Bewerbung für das KPJ erfolgt nach einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme per E-Mail beim Sekretariat der gewünschten Abteilung. Diese E-Mail sollte zumindest Name, Adresse, gewünschter Termin und Erreichbarkeit (E-Mail, Telefonnummer) enthalten.
Kann ich mich an mehr als einer Stelle anmelden?
Bitte melden Sie sich für denselben Zeitraum nur an einer Abteilung an. Doppelanmeldungen werden an die MedUni Wien rückgemeldet. Falls Sie einen zugesagten Platz nicht in Anspruch nehmen, bitten wir um sofortige Abmeldung an der jeweiligen Abteilung, damit der Platz an andere Interessent*innen vergeben werden kann.
Wie geht es nach einer erfolgreichen Anmeldung weiter?
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie einige Wochen vor dem Einstiegstermin eine Ausbildungsvereinbarung unterschreiben. Zusätzlich werden Ihre Daten aufgenommen, damit Sie bei der Versicherung angemeldet werden können und einen „Beitrag zur Lebensführung“ erhalten.
Wie gehe ich vor wenn ich Tertial A oder B teilen möchte?
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der MedUni Wien.
Müssen die Einstiegstermine der MedUni Wien eingehalten werden?
Ein Abweichen von den angegebenen Einstiegsdaten ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie können in diesem Fall um eine freiwillige Famulatur für den gewünschten Zeitraum ansuchen – der Bezug eines „Beitrags zur Lebensführung“ ist dann aber nicht möglich.
Wann erhalte ich einen „Beitrag zur Lebensführung?“
Wenn Sie Ihr KPJ nach den Vorgaben der MedUni Wien im Wiener Gesundheitsverbund absolvieren, bekommen Sie einen monatlichen „Beitrag zur Lebensführung“ von aliquot 873,20 Euro brutto.
Wie bin ich während des KPJ im Wiener Gesundheitsverbund versichert?
Sie sind für diesen Zeitraum bei der Österreichischen Gesundheitskasse sozial- und außerdem arbeitslosen- und pensionsversichert, sofern Sie einen „Beitrag zur Lebensführung“ erhalten.
Anwesenheit im KPJ? Nachtdienste? Journaldienste?
Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website der MedUni Wien.
Wie erhalte ich eine Dienstzeitbestätigung für mein abgeleistetes KPJ? An wen kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der jeweiligen Ärztlichen Direktion.
Sind Wechsel zwischen den einzelnen Abteilungen innerhalb eines Tertials möglich?
Wir orientieren uns an den Vorgaben der Medizinischen Universität Wien. Das Tertial A sowie das Tertial B müssen jeweils in einer Klinik absolviert werden. Während eines Tertials ist es jedoch möglich, zwischen zwei Abteilungen zu wechseln, wobei pro Abteilung 8 Wochen absolviert werden müssen.
Die einzelnen Tertiale sowie die beiden 8-Wochen-Abschnitte des C- Tertials können Sie auch in verschiedenen Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes ablegen.
Ist es möglich, nur einen Monat pro Abteilung/Bereich zu verbringen, um mehrere Bereiche kennenzulernen?
Nein, es ist nicht möglich nur einen Monat pro Abteilung zu verbringen. Es sind die Vorgaben der MUW einzuhalten. Die Ausbildungsdauer der Tertiale A und B beträgt jeweils 16 Wochen in einer Klinik. Dabei können diese 16 Wochen innerhalb der Klinik auf 2×8 Wochen aufgeteilt und an zwei Abteilungen aufeinanderfolgend absolviert werden. Innerhalb einer Abteilung lernen Sie unterschiedliche Bereiche kennen. Das Tertial C kann auf unterschiedliche Kliniken aufgeteilt werden und auch zeitlich voneinander getrennt absolviert werden (2 x 8 Wochen). Die Anmeldung erfolgt direkt an der gewünschten Abteilung bzw. den gewünschten Abteilungen. Beachten Sie dabei, dass sowohl bei Tertial A, als auch bei Tertial B die 16 Wochen durchgehend an einer Klinik absolviert werden müssen.
Welche Aufgaben bzw. Verantwortungen darf man während der Ausbildung übernehmen?
Die Aufgaben und Verantwortungen, die man während der Ausbildung übernehmen kann, darf und muss, sind in den entsprechenden Berufsgesetzen geregelt. Vorrangig ist hier das Ärztegesetz zu nennen. Es gibt Antworten für Medizinstudierende (§ 49 (4), (5)) und für die postgraduale Ausbildung.
mehr Informationen finden sie hier!
Allgemeines | Nach dem Studium
Wie erfolgt die Anmeldung? Wie kann ich mich bewerben?
Der erste Schritt zu einer Ausbildung im Wiener Gesundheitsverbund ist immer die Online-Anmeldung.
Der zweite Schritt auf Ihrem Weg zu einer längeren Ausbildung im Wiener Gesundheitsverbund ist die Bewerbung für Allgemeinmedizin oder ein Sonderfach.
Wenn Sie die Zusage für eine Ausbildungsstelle erhalten haben bzw. in der chronologischen Anmeldeliste ausreichend vorgerückt sind, kümmern Sie sich bitte als dritten Schritt um alle erforderlichen Unterlagen, um diese für die Aufnahme bereit zu haben. Für die Aufnahme setzt sich die Abteilung Personal der jeweiligen Klinik mit Ihnen in Verbindung.
Basisausbildung
Wie sind die Bewerbungsmodalitäten?
Melden Sie sich bitte über das Online-Formular an.
Wie lange dauert es, bis ich eine Ausbildungsstelle bekomme?
Das ist abhängig vom Zeitpunkt der Promotionsbescheid-Einreichung.
Wunsch-Kliniken können bei der Anmeldung zur Basisausbildung angegeben werden und werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Der Wunsch kann aber dazu führen, dass es länger dauert, bis Sie mit der Ausbildung starten können.
Kann ich mich auch ohne Promotionsbescheid für die Basisausbildung anmelden?
Sie können sich bereits vor Abschluss des 5. Studienjahres online anmelden (mit einer Bestätigung einer österreichischen Universität).
Allgemeinmedizinische Ausbildung
Wie sind die Bewerbungsmodalitäten?
Bewerben Sie sich bitte direkt in der Ärztlichen Direktion Ihrer Wunsch-Klinik!
Ist eine Lehrpraxis Allgemeinmedizin im Wiener Gesundheitsverbund möglich?
Im Wiener Gesundheitsverbund wird der komplette Spitalsturnus angeboten. Im Anschluss ist die Lehrpraxis im niedergelassenen Bereich zu absolvieren. Die Lehrpraxen (LPR) nach ÄAO 2015 sind eine Angelegenheit der niedergelassenen Bereiche bzw. der Wiener Ärztekammer. Während der Lehrpraxiszeit im niedergelassenen Bereich gibt es die Möglichkeit, mit 10 Wochenstunden im Wiener Gesundheitsverbund weiterzuarbeiten. Wenn Sie daran interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Direktion der jeweiligen Klinik.
Eine LPR nach ÄAO 2006 ist weiterhin möglich.
Ist eine Qualifizierung zur Notärzt*in während des Spitalsturnus möglich?
Sie können bereits während des Spitalsturnus mit der Notärzt*innen-Ausbildung beginnen. Diese Ausbildung ist in der „Notärztinnen/Notarzt-Verordnung“ (NA-V) festgelegt. Die Ausbildungsziele finden Sie im Rasterzeugnis „Notärztliche klinische Qualifikation“. Drucken Sie sich dieses Rasterzeugnis aus und nehmen Sie es auf jede Abteilung mit. Sie werden während des Turnus an vielen Abteilungen Lehrziele erreichen können. Informieren Sie bitte die Rotationskommission, dass Sie Notärzt*in werden wollen und geben Sie als Wahlfach Anästhesie an. Im Simulationszentrum Wien werden verschiedenste Kurse angeboten, die Sie bei der Erreichung dieser Ziele unterstützen. Hier geht es zum Bildungsprogramm!
Für den Notärzt*innen-Kurs können Sie um Sonderurlaub ansuchen. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie durch den Felix-Mandl-Fonds (diese Intranet-Seite ist nur für WIGEV-Mitarbeiter*innen abrufbar).
Für die nötigen notärztlichen Einsätze wenden Sie sich an die Leitung der jeweiligen Notaufnahme, die Sie gerne unterstützt.
Anmeldung und Wartezeiten
Wann kann ich mich in der Turnusanmeldeliste anmelden?
Für Absolvent*innen von Österreichischen Universitäten ist eine Anmeldung bereits nach positivem Abschluss der theoretischen Abschlussprüfung (z.B. MUW – SIP5) bei Medizinstudent*innen der EU-Länder mit dem Studienabschluss und der EU-Konformitätsbestätigung sowie für Drittstaatenangehörige mit der Nostrifikation möglich.
Wie lange ist die Wartezeit?
Ärzt*innen, die in Wien studiert haben, werden binnen sechs Monate nach der Promotion mit einer Basisausbildung beginnen können, sofern sie sich nach der theoretischen Abschlussprüfung angemeldet haben. Eine Schätzung bezüglich der Wartezeit von Medizinstudent*innen der EU-Länder kann derzeit nicht angegeben werden.
Wie melde ich mich an?
Über die Turnusanmeldeseite im Internet.
Wann melde ich mich an?
Für Absolvent*innen von Österreichischen Universitäten ist eine Anmeldung bereits nach positivem Abschluss der theoretischen Abschlussprüfung (z.B. MUW – SIP5) bei Medizinstudent*innen der EU-Länder mit dem Studienabschluss und der EU-Konformitätsbestätigung sowie für Drittstaatenangehörige mit der Nostrifikation möglich.
Wie kann ich meine Chancen verbessern?
Sie können Ihre Chancen verbessern, wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit im WIGEV einen guten Eindruck hinterlassen z.B. durch Wissen, Lernbereitschaft bzw. ein professionelles Auftreten und einen respektvollen Umgang sowohl mit Kolleg*innen, als auch Patient*innen und deren Angehörigen. Pünktlichkeit und Verlässlichkeit sind ebenso wichtig, wie Selbstreflexion und Erkennen Ihrer eigenen Grenzen. Eine aussagekräftige Bewerbung ist Grundvoraussetzung für einen Platz.
Fachausbildung
Wo finde ich offene Ausbildungsstellen?
Offene Ausbildungsstellen finden Sie auf unserer Job-Plattform.
Wie kann ich mich bewerben?
Offene Stellen finden Sie auf unserer Job-Plattform. Sie können sich jedoch jederzeit selbst initiativ bewerben.
Die Ausbildung zum jeweiligen Sonderfach erfolgt über die Abteilung und erfordert eine persönliche Bewerbung mit nachfolgender Platzzusage durch die*den Abteilungsvorständ*in. Sie kann nach erfolgreichem Abschluss der Basisausbildung begonnen werden und gliedert sich in Sonderfachgrundausbildung (SFG) und Sonderfachschwerpunktausbildung (SFS). Je nach Fach kann die Dauer variieren. Die Sonderfachschwerpunktausbildung besteht aus verschiedenen Modulen, die zum Teil frei wählbar sind. Die Lehrinhalte sind durch die KEF und RZ-Verordnung 2015 der Österreichischen Ärztekammer vorgegeben.
Für Ärzt*innen, die bereits vor dem 1. Juni 2015 in der Ärzt*innen-Liste eingetragen waren bzw. Ihre Ausbildung begonnen haben, wird selbstverständlich weiterhin die Ausbildung nach ÄAO 2006 angeboten.
Bewerben Sie sich bitte direkt bei der*dem Abteilungsvorständ*in der gewünschten Abteilung!
Besoldung und Benefits
Wie viel verdient man?
Zu Beginn der Ausbildung beträgt das Grundgehalt brutto € 4.670,24 (Stand Jänner 2024)